Direkt in den ersten Wochen beim Bund muss sich mit vielen Inhalten auseinandergesetzt werden.
Neben Dienstgraden, allgemeiner Truppenkunde, bis hin zu Wehrrecht wirft hier häufig das Thema Sozialversicherungsrecht die größten Fragen auf.
Weil der Bereich von Absicherung, Versicherung, Fristen und Vorgaben häufig zu kurz kommt, oder garnicht beleuchtet wird, haben wir das ganze Thema auf die wesentlichen Punkte heruntergebrochen.
Auch wenn der Start für alle nahezu gleich ist, gibt es zwischen FWDL, SaZ und BS entscheidende Unterschiede, deshalb haben wir hier nach aufgeteilt.
Ein wichtiger Punkt vorweg: dieser Blog ersetzt keine Beratung, die Erklärungen sind exemplarisch und haben keinen Rechtsanspruch zur Folge.
Was muss ich wann bei den Versicherungen beachten?
Für FWDL (Freiwillig Wehrdienst Leistende)
Die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung wird auch umgangssprachlich “freie Heilfürsorge” genannt und sorgt dafür, dass du dich im San-Zentrum an deinem Standort behandeln lassen kannst.
Die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung hat allerdings auch Grenzen, beispielsweise bei Erkrankungen, die während privater Auslandsreisen entstehen.
Um hier keine unnötigen Kosten entstehen zu lassen, empfiehlt das Sanitätsamt Soldat*innen für Auslandsreisen eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
Für z.B. den Verlust von persönlicher Ausrüstung ist die Diensthaftpflichtversicherung ratsam.
Gut zu wissen an dieser Stelle: Als Soldat bist du auch bei der Privathaftpflichtversicherung in der Regel nicht mehr über deine Eltern versichert, dieser Punkt ist deshalb auch auf der Checkliste gelandet. Eine Ausnahme kann sein wenn du noch bei deinen Eltern wohnst, hier einfach kurz nachfragen.
Die Diensthaftpflichtversicherung hast du häufig bereits schon abgeschlossen ohne es zu wissen, denn eine Mitgliedschaft im Deutschen Bundeswehrverband beinhaltet die Diensthaftpflichtversicherung automatisch für dich. Es gibt auch noch weitere Möglichkeiten für die Diensthaftpflichtversicherung, am besten fragst du hier deinen Berater.
Eine kleine Dienstunfähigkeitsversicherung und Unfallversicherung gehören auch auf die Liste, diese zusätzliche Absicherung solltest du mit deinem Berater besprechen.
Als letzter Punkt bietet sich eine kleine Anwartschaft für FWDL an, hier erfährst du mehr zu Anwartschaftsversicherung.
Checkliste Versicherung FWDL
- Bei Auslandsreisen: an private Auslandskrankenversicherung denken
- Ggf. Eltern fragen zum Thema Privathaftpflichtversicherung
- Diensthaftpflichtversicherung: beim Deutschen Bundeswehrverband schon mit drin, doppelt bezahlen macht keinen Sinn!
- Kleine Dienstunfähigkeits- und eine Unfallversicherung, hierzu den Berater fragen.
Für SaZ (Soldaten auf Zeit)
Der wesentliche Unterschied zwischen FWDL und SaZ ist die Pflegepflichtversicherung. Zusätzlich ist im Gegensatz zum FWDL für die SaZ eine kleine Anwartschaft dringend zu empfehlen. Das Thema der Altersvorsorge kann hier auch mit einbezogen werden, da die Laufzeit als SaZ weit gespannt sein kann und sich in dieser Zeit häufig die Lebenssituation ändern kann (Hochzeit, Kinderplanung, Ernennung zum BS).
Checkliste Versicherung SaZ
- Verpflichtend: Pflegepflichtversicherung unbedingt im Auge behalten
- Bei Auslandsreisen: an private Auslandskrankenversicherung denken
- Ggf. Eltern Fragen zum Thema Privathaftpflichtversicherung
- Diensthaftpflichtversicherung: beim Deutschen Bundeswehrverband schon mit drin, doppelt bezahlen macht keinen Sinn!
- Kleine Dienstunfähigkeits- und eine Unfallversicherung, hierzu den Berater fragen.
- Kleine Anwartschaft: Hier kommen einige Gesundheitsfragen auf dich zu, hierfür etwas Zeit einplanen.
Für BS (Berufssoldaten)
Für einen BS bieten sich auch die Basics von dem SaZ an, hier sollte allerdings grundsätzlich das Gespräch mit einem Experten gesucht werden, da hier auf Grund der längeren Laufzeit wichtige Punkte besprochen werden sollten.
Nachbrenner: Bin ich bei der Bundeswehr Rentenversichert?
Du erwirbst für deine Zeit bei der Bundeswehr (als FWDL und SaZ) automatisch einen gesetzlichen Rentenanspruch.
Du zahlst während deiner Dienstzeit keine Beiträge, die Zeit bei der Bundeswehr wird allerdings angerechnet.
Du erwirbst einen Rentenanspruch, findest auf deiner Abrechnung allerdings keine Beiträge, da diese Beiträge erst am Dienstzeitende angerechnet werden.
Das Thema Rentenanspruch ist auch eng mit dem Thema der Altersvorsorge verknüpft.
Bei Fragen zu dem Thema nutzt gerne die Kontaktmöglichkeiten unten auf der Blog-Seite, wir versuchen jede Frage zu beantworten!
Euer Team von
Berufseinstieg Bundeswehr