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Versorgung bei Krankheit / Pflegeversicherung

Während deiner aktiven Dienstzeit haben Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Dieser Anspruch ist aber zeitlich begrenzt. Nach dem Ende der aktiven Dienstzeit entfällt die truppenärztliche Versorgung. Ab diesem Zeitpunkt besteht Anspruch auf Beihilfe bzw. allgemeine Krankenversicherungspflicht. Im fortgeschrittenen Alter, bei schlechter Gesundheit bzw. nach Unfällen oder Verletzungen ist der Abschluss einer Krankenversicherung oft überhaupt nicht mehr, oder nur gegen Zahlung eines erheblichen Beitragszuschlages möglich. Jeder Soldat, der das Ziel Berufssoldat verfolgt und alle Soldaten, die während Ihrer Dienstzeit evtl. in einen Auslandseinsatz gehen, benötigen daher eine Anwartschaftsversicherung.
Bei Abschluss der Pflegepflicht- / Anwartschaftsversicherung werden mehre Gesundheitsfragen gestellt. Insbesondere in der Grundausbildung ist das Verletzungsrisiko hoch, da du, bzw. dein Körper, für die militärischen Anforderungen noch nicht trainiert ist.
Daher empfiehlt es sich, frühzeitig die Gesundheitsfragen zu beantworten.
Während der Anwartschaftsversicherung entstandene Krankheiten und Verletzungen sind mitversichert und es gibt keine erneute Gesundheitsprüfung – auch, wenn die Verletzungen nur wenige Tage nach Abschluss eintreten sollten.